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Alpspitz
Coaster

Die Notwendigkeit eines Erstazbaus für die nicht mehr genhemigungsfähige bestehende Liftanlage zur Sommerrodelbahn ist durchaus nachvollziehbar und auch die sich mit dem Neubau ergebenden Verbesserungen in Puncto Sicherheit und auch etwaige Nutzung im Winter sind schlüssig und zu befürworten. Der Errsatz-/Neubau hin zu einem Alpine Coaster ist eine gravierende Veränderung am Berg und deswegen ist es hier extrem wichtig, dass diese Thematik sorgsam bearbeitet wird.

 

Die oberste Priorität bei der Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist aus unserer Sicht, die Umweltverträglichkeit und vor allem die Integration ins Landschaftsbild um die landschaftliche Beeinträchtigung so gering wie möglich zu gestalten. Hier müssen klare Leitplanken gesetzt und verankert werden um den Landschaftsraum zu erhalten. Hierfür Bedarf es einer detailierten Ausarbeitung der Streckenplanung in Bezug auf die Topographie. Speziell die Brücke am Knebel wird sich enorm auf das Landschaftsbild  auswirken.  Auch wie sich der veränderte Platzbedarf auf die gesamte Infrastruktur um die Talstation der Alpspitzbahn auswirkt muss genau dargelegt werden. 

 

Der zweite wichtige Punkt ist die Verkehrs/Parkplatzthematik am Berg. Die Attraktivierung der Bahn durch den Neubau wird die Besucherzahl erhöhen, und somit auch den Verkehr und die Parkplatzthematik verstärken. Hierfür ist es wichtig zu wissen, mit welchen Zahlen wird durch den Neubau gerechnet und wie verhält sich diese Zahl zu den bestehenden Parkplätzen. Daraus folgend muss ein Konzept zur Steuerung des Verkehrs erarbeitet werden. 
(Stellungnahme MGR Mitglieder MFN)

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